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Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen
- Was ist eine Quellensteuer?
- Beispielrechnung für die Schweizer Quellensteuer
2.1 Berechnung
2.2 Rückerstattung der CHF Quellensteuer - Was ist der Unterschied zwischen der Abgeltungssteuer und der Kapitalertragssteuer?
- Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
1. Was ist eine Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Form der Besteuerung, bei der die Steuer auf Einkommen direkt an der Quelle erhoben wird, bevor sie dem Empfänger ausgezahlt wird. Sie kommt vor allem in Ländern vor, die internationale Zahlungen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an ausländische Personen oder Unternehmen leisten. Das Ziel der Quellensteuer ist es, sicherzustellen, dass ausländische Steuerpflichtige ihre Steuerverpflichtungen erfüllen, indem die Steuer bereits an der Quelle abgezogen und an die Steuerbehörden weitergeleitet wird. Allerdings haben diese ausländischen Steuerzahler ebenfalls die Möglichkeit, eine Rückerstattung der einbehaltenen Quellensteuer zu beantragen und somit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2. Beispielrechnung für die Schweizer Quellensteuer
Das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis zahlte ihren Aktionären am 13. März 2023 für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von 3.20 CHF je Aktie.
2.1 Berechnung
Ein Investor war im Besitz von 100 Aktien und hatte somit einen Anspruch auf 320 CHF Dividende. Bei einem Wechselkurs von 1,019 CHF/EUR sind das 326,06 EUR Bruttodividende. Davon werden 114,12 EUR Quellensteuer abgezogen (35% Schweizer Quellensteuer).
Anschließend werden noch die für deutsche Anleger bekannte Kapitalertragsteuer sowie der Solidaritätsbeitrag in Höhe von insgesamt 34,40 EUR fällig.
Am Ende bleibt dem Anleger somit eine Nettodividende von 177,54 EUR, was einer Steuerlast von 45,55% entspricht.
In diesem Beispiel hat der Anleger einen Anspruch auf 20% (dabei handelt es sich um einen fixen Wert, der seitens der Schweiz festgelegt wird) der Schweizer Quellensteuer, was in diesem Beispiel dem Betrag von 64 CHF bzw. 65,22 EUR entspricht.
Dem aufmerksamen Leser fällt auf, dass die Kapitalertragssteuer in Euro 16,2% betrug. Wenn man nun aber den zurückholbaren Betrag in Euro zur obige Nettodividende von 177,54 EUR addiert, erhält man die gewohnte Steuerlast von 25,55%.
2.2 Rückerstattung der CHF Quellensteuer
Um sich die Schweizer Quellensteuer rückerstatten zu lassen, benötigt man zunächst ein Benutzerkonto auf dem Schweizer Finanzportal https://eportal.admin.ch/start. Mit einer Steuernummer und der Steuer-ID lässt sich dieses relativ einfach einrichten. Dann kann es mit der Rückerstattung losgehen. Die Schweizer Quellensteuer lässt sich für die vergangenen 3 Jahre rückerstatten. Ältere Ansprüche verfallen. Somit kann man sich beispielsweise die Dividenden von 2020, 2021 und 2022 bis Ende 2023 rückerstatten lassen. Wichtig für die Anerkennung der Quellensteuer ist der sogenannte „Tax Voucher“, den man sich von der depotführenden Bank für jedes im Depot befindliche Unternehmen ausstellen lassen kann. Er bestätigt, dass die gesamte Quellensteuer ordnungsgemäß an die zuständige Finanzbehörde abgeführt wurde.
Zunächst erstellt man einen „Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer“ und trägt die entsprechenden Wertpapiere ein. Dazu muss ebenfalls der jeweilige Tax Voucher eingescannt und hochgeladen werden. Anschließend muss der Rückerstattungsantrag ausgedruckt und vom deutschen Wohnsitzfinanzamt bestätigt werden.
Abschließend kann der unterschriebene Antrag an die Eidgenössiche Steuerverwaltung ETSW an die Eigerstraße 65, 3003 Bern geschickt werden und nach einigen Wochen wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

3. Was ist der Unterschied zwischen der Abgeltungssteuer und der Kapitalertragssteuer?
Bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften treten neben dem Begriff der Quellensteuer oft die Begriffe Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer vermehrt auf.
Die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer ist eine Form der Quellensteuer und fällt auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Kursgewinne) an. Man spricht von der Abgeltungssteuer, wenn inländische Banken die Steuer automatisch an die Finanzämter abführen. Dadurch ist die individuelle Steuerschuld „abgegolten“. Die Rechtsgrundlage im Einkommenssteuergesetz bildet dafür §32d EstG.
Von der Kapitalertragssteuer wird gesprochen, wenn Banken nicht automatisch die Steuerschuld abführen.
Für den Steuerzahler ist es aber letztendlich irrelevant, ob man es sich um eine Abgeltungssteuer oder um eine Kapitalertragssteuer handelt, die Höhe der Steuerschuld ist in beiden Fällen identisch.
4. Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen
Hat ein Investor ein globales Aktienportfolio und damit eine Vielzahl an ausländischen Wertpapieren und damit anrechenbaren Quellensteuern, kann die Rückholung der Quellensteuer sehr schnell sehr aufwändig werden. Um das zu umgehen, hat Deutschland mit einigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist eine internationale Vereinbarung zwischen zwei Ländern, die darauf abzielt, die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen zu verhindern. Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn ein Anleger in zwei verschiedenen Ländern steuerpflichtig ist und beide Länder die gleichen Erträge besteuern wollen.
Das DBA legt fest, wie die Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt werden. Es definiert, welches Land das Recht hat, Steuern auf Kapitaleinkünfte zu erheben, und welches Land auf eine Steuererhebung verzichtet oder eine Steuerrückzahlung gewährt, um Doppelbesteuerung zu verhindern.
Beispiel Coca Cola
Coca Cola hat einem Anleger 2023 eine Brutto-Dividende von 84,06 EUR bezahlt. Der Investor musste darauf eine Quellensteuer in Höhe von 12,61 EUR sowie die Abgeltungssteuer von 8,41 EUR zuzüglich dem Solidaritätsbeitrag von 0,46 EUR entrichten. Nach Abzug der gesamten Steuerlast bleibt eine Netto-Dividende von 62,58 EUR, was einer gesamten Steuerlast von 25,55% entspricht.
Weil Deutschland mit den Vereinigten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat und die Steuerlast direkt von der beteiligten inländischen Bank abgeführt wird, spricht man in diesem Fall von der Abgeltungssteuer. Im obigen Schweizer Beispiel hingegen fiel lediglich der Begriff der Kapitalertragssteuer.